Informationen

Wir bieten eine erlesene Anzahl gemütlicher Wohnungen in denkmalgeschützten Gebäuden in Verdener Domnähe.

Unsere Wohnungen haben zwischen 35-70 Quadratmeter, wobei die größte Wohnung, die auch einen Garten hat, gegen Aufpreis bis zu 4 Personen beherbergen kann. Diese Wohnung kann außerdem mit einer weiteren Wohnung (Domblick) kombinert werden.

Alle weiteren momentan verfügbaren Wohnungen sind für maximal 2 Personen ausgelegt. Unsere Wohnungen befinden sich in der Andreasstraße sowie der Strukturstraße und sind somit nur wenige Meter voneinander entfernt.

Alle Einheiten verfügen über ein eigenes Bad und eine voll ausgestattete Küche.

Die meisten Sehenswürdigkeiten Verdens befinden sich in unmittelbarer Nähe. Die top Restaurants, Cafes, Bars sowie die Fußgängerzone mit ihren vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten sind ebenfalls nur ca. 250 Meter entfernt.

Alle Wohnungen können per Zahlencode geöffnet werden, was eine Schlüsselübergabe zu vorher vereinbarten Zeiten überflüssig macht. Daher sind all unsere Wohnungen im Rahmen der Aufenthaltsdauer ganz unkompliziert rund um die Uhr zugänglich.

Sie sollen sich fühlen wie daheim! Wir sind uns daher eher wie ein zu Hause - und kein Hotel! Alle Wohnungen indivuell eingerichtet und haben eigene Eingänge. Wir verfügen somit über keine Lobby, dafür können Sie sich aber ganz ungestört fühlen. Auch Mitarbeiter sind nicht ständig vor Ort, wir sind jedoch rund um die Uhr telefonisch zu erreichen und können fast auch fast alles telefonisch lösen.


Lebensmittel, Restaurants, Bars, Shopping, Sehenswürdigkeiten... hier eine Karte der Nachbarschaft:


Regeln

FEWO HAUSREGELN

Diese Hausregeln sind an den Mietvertrag geknüpft und die Beachtung der Hausregeln ist gleichzeitig auch eine Voraussetzung für den Mietvertrag. Die Nichteinhaltung dieser Hausordnung kann zu Strafen wie z.B. Abzügen von der hinterlassenen Kaution oder Nachzahlungen führen.

1. Allgemeine Richtlinien

  • a. Alle Gäste (und Besucher) müssen diesen Hausregeln und anderen Anweisungen des FeWo-Verwalters (Ulrich Wittig) folgen; und
  • b. Gäste müssen den Ferienwohnungs-Verwalter so schnell wie möglich über Probleme und Auseinandersetzungen mit Nachbarn und anderen informieren.

2. Lautstärke und Nachbarn

  • a. Diese Ferienwohnung für Kinder geeignet. Gäste sind für die Sicherheit und das Verhalten der Kinder jederzeit verantwortlich (so z.B. auch Lärm und Probleme in der Nachbarschaft);
  • b. Gäste und ihre Besucher sollten sich besonders in der Nacht (zwischen 23h und 8h) und beim Ein- und Auschecken ruhig verhalten und keinen unnötigen Lärm verursachen;
  • c. Übermäßiger Lärm ist zu jeder Tages- und Nachtzeit verboten und kann dazu führen, dass der Ferienwohnungs-Mietvertrag gekündigt wird, dass die Ferienwohnung verlassen werden muss und dass zusätzliche Kosten anfallen, die von der Kaution abgezogen werden;
  • d. Gäste und ihre Besucher sollten die Anwohner und Nachbarschaft respektieren und von asozialem Verhalten, welches diese negativ beeinflussen könnte, absehen.

3. Besucher

  • a. Gäste dürfen maximal 2 Besucher zu jeder Zeit während ihres Aufenthaltes aufnehmen.
  • b. Gäste sind dafür verantwortlich, dass diese Besucherzahl nicht überschritten wird; und dass
  • c. Besucher sich an diese Hausordnung halten.
  • d. Zusätzliche Übernachtungsgäste müssen im Vorfeld (während der Buchung) angekündigt und vom Vermieter akzeptiert werden. Zusätzliche Kosten können dabei anfallen

4. Events

  • a. Feste und andere große Versammlungen sind in dieser Ferienwohnung nicht erlaubt; und
  • b. Bei jedem Treffen in kleinem Kreis müssen sich die Gäste an die Lautstärke-, Nachbarschafts- und Besucherzahl-Regeln halten.

5. Parken und Parkplatz

  • a. Gäste und ihre Besucher müssen sich an gegebene Parkvorschriften halten und die Fahrzeuge und Parkwege der Nachbarn beachten.
  • b. Für diese Ferienwohnung gibt es folgende Parkmöglichkeiten: Kostenpflichtiges Parken auf dem Parkplatz vor der Tür (Domstraße / Ecke Strukturstraße) sowie an der Straße in der Andreasstraße. Die Parkuhr befindet sich Ecke Andreasstraße / Domstraße / Strukturstraße. Kostenfreies Parken an der Straße gibt es in der Strukturstraße. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die noch befahrbare Spur immer eine Mindestbreite von 3,15 Metern hat. Dies ist insbesondere am Mittwoch wichtig, wenn die Müllabfuhr kommt. Es macht Sinn weiter unten Richtung Aller (Fluss) zu parken, da die Straße dort breiter ist.

6. Müll und Mülltrennung

  • a. Gäste und ihre Besucher sollen Abfall den örtlichen Mülltrennungsvorschriften entsprechend (untenstehend) und in den dafür vorgesehenen Abfalleimern entsorgen.
  • b. Für diese Ferienwohnung gibt es folgende Mülltrennungsvorschriften zu beachten: ---

7. Sicherheit

  • a. Jedes Mal, wenn Gäste das Ferienhaus verlassen, liegt es in ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass alle Fenster und Türen geschlossen sind, um die Sicherheit zu gewährleisten und Regen und Wasserschäden vorzubeugen.
  • b. Gäste müssen Licht, Klimaanlage, Ventilatoren und elektronische Geräte wie z.B. Fernseher ausschalten, wenn sie nicht benutzt werden, um Energie zu sparen. Es ist nicht erlaubt, die Heizung / Klimaanlage eingeschaltet zu lassen, wenn sich Gäste nicht in der Ferienwohnung aufhalten.

8. Terrasse und Balkon

  • a. (Falls vorhanden) Während der Nutzung der Terrassen- und Balkonbereiche müssen die Gäste jederzeit Babys und Kinder beaufsichtigen.
  • b. Besondere Regeln, die auf der Terrasse / Balkon zu beachten sind: ---

9. Rauchen

  • a. Das Rauchen ist nicht in der Ferienwohnung erlaubt. Allgemein ist das Rauchen in allen Gebäuden untersagt, das gilt auch für Flure und Vorflure;
  • b. Und im Außenbereich müssen Zigarettenkippen ordnungsgemäß entsorgt werden (z.B. im vorgesehenen Aschenbecher) und dürfen nicht auf das Grundstück geworfen werden. Andernfalls wird ein Abzug von der Kaution oder andere Strafen veranlasst.

10. Haustiere

  • a. Haustiere sind / sind nicht erlaubt;
  • b. Besondere Regeln in Bezug auf Haustiere in dieser Ferienwohnung: nach Absprache

11. Beschädigungen / Schäden

  • a. Alle Schäden müssen dem Ferienwohnungs-Verwalter so schnell wie möglich gemeldet werden.
  • b. Wenn entstandene Schäden nicht gemeldet werden, kann es zu einem Strafabzug von der Kaution bzw. einer Nachzahlung in Höhe des verursachten Schadens führen.
  • c. Um Schäden zu vermeiden, dürfen (ohne vorherige Vereinbarung) keine Möbel von einem Raum in einen anderen gebracht werden. Badezimmer-Handtücher und Duschtücher sind nicht aus der Ferienwohnung zu entwenden (z.B. für den Gebrauch am Strand).

12. Check-Out Informationen

  • a. Die Regeln für die Schlüsselübergabe, Endreinigung, Müllentsorgung etc. sind folgende:
  • b. Es gibt keine Schlüsselübergabe. Jeder Gast bekommt einen Türcode, der über die komplette Dauer des Aufenthaltes gültig ist. Gäste können zu jeder Zeit innerhalb des gebuchten Zeitraums ein - und auschecken bzw. kommen und gehen. Gäste sind dafür verantwortlich die Türen beim Verlassen der Wohnungen abzuschließen.

13. Notfall und Rufnummern

  • a. Im Falle eines Notfalles bzgl. der Ferienwohnung kontaktieren Sie bitte:
  • b. 01718320407 oder
  • c. 01719286720 oder
  • d. 110 (Polizei)
  • e. 112 (Notruf)

14. Einverständnis

  • a. Eine Verletzung dieser Hausordnung verstößt gegen die Mietbedingungen gemäß Mietvertrag.
  • b. Der Eigentümer und/oder der Verwalter der Ferienwohnung behalten sich das Recht vor, den Mietvertrag zu beenden und Gäste oder Besucher, die sich weigern, diese Hausordnung zu befolgen oder Nachbarn oder andere Bewohner der Gemeinde belästigen aus der Wohnung und vom Grundstück zu verweise. 


WLAN - Nutzungsregeln - Ferienwohnung

- Anhang zum Mietvertrag / AGB - Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

1. Gestattung der Mitbenutzung eines WLANs Der Inhaber betreibt in seiner Ferienwohnung (nachstehend FW genannt) einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes in der FW eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung der FW und ist jederzeit widerruflich. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Inhaber übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen und den Zugang des Gasts ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Inhaber behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z. B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

2. Zugangsdaten Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzername und Passwort. Die Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gasts bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Inhaber hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt verschlüsselt. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden am PC des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt die FW keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden von der FW vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Der Gast ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.

Er wird insbesondere:

  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
  • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
  • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
  • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
  • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Gast stellt den Inhaber der FW von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und/oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Inhaber der FW auf diesen Umstand hin. Diese Nutzungsvereinbarung versteht sich für die Gäste, welche das WLAN der Ferienwohnung nutzen als verbindlich und ist in diesem Fall ein Bestandteil der aktuellen „AGB“, welche sowohl auf der Internetseite, als auch in der Gästeinformationsmappe nachzulesen sind.